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  -> Grundlagen -> Sachsen-Anhalt -> Verschärfung des Runderlasses zum Betrieb des Abschiebelagers Halberstadt (2003)

 

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Innenministerium Sachsen-Anhalt, 26.06.2003

Verschärfung des Runderlasses 42.3-12230 zum Betrieb des Abschiebelagers Halberstadt


Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 3560 39010 Magdeburg

Regierungspräsidien - Verteiler 2.3
kreisfreie Städte - Verteiler 2.4
Landkreise - Verteiler 2.5


Zentrale Anlaufstelle
für Asylbewerber (ZASt)
Zentrale Abschiebungsstelle (ZAbSt)

SACHSEN-ANHALT
Ministerium des Inneren

Halberstädter Str. 2 /
am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
TEL: (0391) 5 67 01
FAX: (0391) 5 67 52 90
email: poststelle@mi.lsa-net.de

Deutsche Bundesbank; Filiale Dessau
BLZ 805 000 00
KTO 805 015 00


Bearbeitet von: Herrn Boelcke TelL: (0391) 5 67 54 45

Magdeburg, 26. Juni 2003

 

Zentrale Unterbringung von Ausländern in der Gemeinschaftsunterkunft der ZASt (GU-ZASt) bei Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Pass-Ersatz-Beschaffung

Bezug: a)
RdErl. vom 20. November 2001, Az.: 42.3-12230
b) RdErl. vom 21. Januar 2002, Az.: 42.32-12230
c) RdErl. vom 18. Dezember 2002, Az.: 42.32-12230

Die Ausgangslage zur Schaffung der Ausreiseeinrichtung durch den Bezugserlass zu Buchst. a hat sich (noch) nicht geändert, d. h. die Zahl derer, die ihrer Mitwirkungspflicht bei der Identitätsfeststellung und/oder Passersatzbeschaffung nicht nachkommen, hat sich vielmehr erhöht (31. Dezember 2001: 1.157 Personen, 30. Juni 2002: 1.175 Personen, 31. Dezember 2002: 1.345 Personen).

Da an der Grundidee der Betreibung einer Ausreiseeinrichtung festgehalten werden soll, sind Maßnahmen zur Steigerung der Effektivität des vorläufigen Modellprojekts zu treffen.

Vor diesem Hintergrund wird der in Rede stehende Bezugserlass wie folgt ergänzt:

1. Erweiterung des Personenkreises (Nr. 1.2 Bezugserlass)
Zusätzlich zu ledigen männlichen Personen werden auch kinderlose Ehepaare untergebracht. Dabei ist möglichst auch auf Ausreisepflichtige zurückzugreifen, deren Aufenthalt aufgrund relativ kurzer Verweildauer in Deutschland noch nicht verfestigt ist.
Die bisher festgelegte Kapazität des Modellprojektes kann dabei im Einvernehmen mit dem Leiter der ZASt überschritten werden.

2. Sanktionen (Nr. 2.3 Bezugserlass)
Bei wiederholter Nichtwahrnehmung (mindestens zweimal) von durch die ZAbSt angeordneten Terminen zur Anhörung ist die räumliche Beschränkung auf das Gebiet der Stadt Halberstadt durch entsprechende Auflage in der Duldung zu verfügen.
Entsprechendes gilt bei durch die ZASt angeordneten Meldeauflagen als Instrument zur möglichen Durchsetzung nachhaltiger Anwesenheit.
In diesem Zusammenhang sollten auch Urlaubsanträge restriktiv gehandhabt werden.

Im Übrigen bleiben die Regelungen der Bezugserlasse unberührt. Ich bitte ab sofort entsprechend zu verfahren.


Im Auftrag
Dieckmann


Anlage:

Zuweisungsstatistik GU-ZASt (Stand 03/2003)

Landkreis/
Stadt
zugewiesene
Personen
davon:
in der GU-ZASt gemeldet

untergetaucht

Rückführungen
Dessau 8 4 4  
Anhalt-Zerbst 5 3 2  
Köthen 4   4  
Wittenberg 8 4 4  
Mansfelder Land 2   2  
Weißenfels 8 2 6  
Magdeburg 2 1 1  
Bördekreis 7 5 2  
Jerichower Land 11 6 5 1
Ohrekreis 6 4 2 1
Quedlinburg 6 5 1 2
Wernigerode 11 9 2 1
Gesamt 78 43 35 5

 

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